Allgemeine Geschäftsbedingungen
und
Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese AGB gelten für alle Geschäfte zwischen Andreas Konrad geschäftlich handelnd unter SHERLOG Telematik (im folgenden „ST“ genannt) und Kunden (im folgenden „Kunde“ genannt) bei Abnahme von Waren und Inanspruchnahme von Dienstleistungen von ST und von beauftragten Subunternehmen, Wiederverkäufern, sowie Mobilfunkdienstleistungen aufgrund von Laufzeitverträgen.
2. Eigene Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung; diesen wird ausdrücklich widersprochen. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ST. Werden für ein Geschäft abweichende Vereinbarungen festgelegt, müssen diese von ST schriftlich bestätigt werden und gelten ausschließlich für dieses Geschäft.
3. Die Angebote von ST richten sich sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher. Verbraucher gem. § 13 BGB im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft, d.h. insbesondere die Registrierung oder die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen über diebstahlsicherung-fahrzeugortung.de/shop, zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gem. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts, d.h. insbesondere der Registrierung oder dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über diebstahlsicherung-fahrzeugortung.de/shop, in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
4. Ergänzend zu diesen AGB gelten die besonderen Nutzungsbedingungen zu bestimmten ST-Services. Diese werden dem Kunden im Einzelfall vor Abschluss des jeweiligen Auftrags ausgehändigt..
§ 2. Preise
1. Alle Preise beziehen sich auf die Währung Euro und sind in 5 Tagen netto zahlbar. Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Auslieferungs-, Transport-, Versicherungs- und Verpackungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für nachträglich in Verträge aufgenommene Systemerweiterungen gelten die zum Zeitpunkt der nachträglichen Auftragserteilung gültigen Preise.
2. Miete beinhaltet die Finanzierung der Hardware (Ortungsgerät), sofern der Kunde diese nicht im Wege des Kaufs erwirbt und die Nutzungsgebühr in einer monatlichen Summe, die vom Kunden jeweils am dritten Werktag eines jeden Monats im Voraus zu leisten ist. Die Summe kann auch jährlich geleistet werden. Bei Mietvereinbarungen bleibt die Hardware immer im Eigentum von ST.
§ 3. Zustandekommen des Geschäftes
1. ST verkauft die Ware teilweise oder ausschließlich als Kommissionär in eigenem Namen auf fremde Rechnung, das heißt für einen Dritten als Eigentümer der Ware. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten ist ungeachtet dessen ST.
Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
2. Abbildungen auf Produktbeschreibungen in Angeboten können abweichend vom benannten Produkt sein, soweit die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen für den Kunden zumutbar sind.
3. In Absprache mit dem Kunden können jederzeit aus Gründen der Lieferbarkeit adäquate Produkte zum Verkauf kommen, soweit die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
4. Der Kunde kann ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben.
4.a) Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der „Warenkorb" aufgerufen werden und dort jederzeit Änderungen vorgenommen werden. Nach Aufrufen der Seite „Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
4. b) Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab. Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.
4. c)Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).
Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
5. Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.
6. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 4. Leistungen
1. In Absprache mit dem Kunden können jederzeit aus Gründen der Lieferbarkeit adäquate Produkte zum Verkauf kommen.
2. ST erbringt die vertraglich vereinbarten, in der Auftragsbeschreibung definierten Dienstleistungen und Services, soweit nicht anders vereinbart, am Einrichtungsort. Die Leistungserbringung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der normalen Geschäftszeiten (Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr).
3. ST erbringt Mobilfunkdienstleistungen im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages. ST greift diesbezüglich auf externe Mobilfunk-Provider zurück, die entsprechend vertraglich verpflichtet sind. Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen können aus technischen oder betrieblichen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sowie Minderungs-, Kündigungs- oder sonstige Rechte ausgeschlossen.
4. Bei der durch ST vertrieben Produkte handelt es sich um komplexe Hardware und Software. Grundsätzlich bestimmt ST den Einbaupartner. Wir empfehlen das Gerät von zertifiziertem Personal einbauen zu lassen, insbesondere dann, wenn es von Versicherungen gefordert wird.
§ 5. Lieferung
Ist der Kunde Unternehmer gilt folgendes:
1. Lieferfristen werden immer individuell vereinbart.
2. ST ist um die Einhaltung der abgegebenen Leistungs- und Lieferfristen bemüht. Ohne entsprechende Bestätigung in Textform (bspw. E-Mail) verstehen sich diese Fristen jedoch nur als annähernd.
3. Fristen stehen ferner unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Belieferung durch Vorlieferanten bzw. Hersteller. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird ST den Kunden unverzüglich informieren und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
4. Im Falle von höherer Gewalt oder anderer, nicht durch ST zu vertretenden Umstände verlängern sich die Fristen angemessen.
5. Die Lieferung erfolgt ab Sitz von ST. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Ware an einen Bestimmungsort versandt. Der Versand erfolgt nach freier Wahl von ST. Der Gefahrenübergang geht mit Übergabe an den Transporteur an den Kunden über.
§ 6. Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde hat die fälligen Rechnungsbeträge, die sich gemäß den geltenden Preisen und Tarifen ergeben, insbesondere die vereinbarte Miete, fristgerecht zu zahlen. Das Grundentgelt sowie nutzungsabhängige Entgelte werden fünf Werktage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Monatlich und jährlich berechnete Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, anteilig für den Rest des Monats bzw. des Jahres zu zahlen. Das Entgelt wird per Sepa-Basislastschriftverfahren / Einzugsermächtigung vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst wird.
2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch eine von ihm zugelassene oder zu vertretende Nutzung der Dienstleistungen von ST durch Dritte entstanden sind.
3. Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von 20 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform (bspw. E-Mail) bei ST geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. ST wird den Kunden in der Rechnung auf die Notwendigkeit zur rechtzeitigen Geltendmachung von Einwendungen hinweisen. ST ist berechtigt, die Erbringung der Leistung entweder von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, wenn die fristgerechte Bezahlung von Entgeltforderungen gefährdet erscheint.
§ 7. Verzug des Kunden
1. ST behält sich vor, die Inanspruchnahme der vertraglichen Dienstleistungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug kommt. Der Kunde bleibt in diesen Fall zur Entrichtung der monatlichen Gebühren oder der Miete verpflichtet.
2. Die Wieder-Einschaltgebühr beträgt 10,- Euro je Gerät.
3. Ist der Kunde in Zahlungsverzug hat ST das Recht alle offenen Forderungen als sofort fällig zu stellen.
4. Weiterhin ist ST berechtigt Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu bringen.
§ 8. Eigentumsvorbehalt bei Kaufgeräten
1. ST behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandenen oder zukünftigen Forderungen das Eigentum an Warenlieferungen vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung, ist ST berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Ansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. ST ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verwerten um offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
3. Die Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§ 9. Gewährleistung beim Kauf
1. Ist der Kunde Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
2. Ist der Kunde Unternehmer gilt abweichend von Abs. 1:
2. a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
2. b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und ST offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware in Textform (z.B. E-Mail) anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
2. c) Bei Mängeln leistet ST nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss ST nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
2. d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für ST zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
3. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von ST gelieferten Gegenstände, Leistungen oder Software zurückzuführen sind, insbesondere für verlorene oder defekte Daten, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen, in denen ST ansonsten nach diesen AGB oder nach den gesetzlichen Bestimmungen eine nicht abdingbare unbeschränkte Haftung trifft. Weitere Ansprüche des Kunden gegen ST und seiner Subunternehmer sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
4. Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder schädliche Umwelteinflüsse oder physikalisch-technische Gegebenheiten zurückzuführen sind. In diesem Zusammenhang wird der Kunde auf 2 wesentliche Punkte hingewiesen:
4.1.) Das im Gerät eingesetzte GSM-Empfangsmodul stellt seine Empfangs- und Sendeleistung selbsttätig ein; der Faktor liegt nach wissenschaftlichen Untersuchungen etwa bei 7. D.h. das Gerät kann unter schlechten Empfangsbedingungen bis zum 7-fachen des normalerweise angesetzten Stromes benötigen, was die Laufzeit der Batterie beträchtlich reduziert.
4.2.) Die in der Hardware verbauten Batterien unterliegen einer besonderen Verschleißsituation, die stark von äußeren Faktoren abhängig ist und z.B. von Temperaturschwankungen im Fahrzeug, von Vibrationsbelastungen, Witterungsbedingungen je nach Standort des Fahrzeugs oder der unterschiedlich starken Belastung der Hardware als Verbrauchsgerät abhängt. Weitere wichtige Hinweise hierzu sind dem Handbuch von ST im Abschnitt „Batterie“ zu entnehmen.
§ 10. Verpflichtungen bei Gerätemiete
1. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Funktionsstörungen ST unmittelbar zu unterrichten und bei der Beseitigung der Ursachen in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Der Kunde erklärt sich bereit, Eingriffe und Einspielungen in die Software zur Behebung von Fehlern zu dulden.
2. Den Verlust der Mietsache oder von Bauteilen oder die unbefugte Nutzung durch Dritte wird der Kunde unverzüglich mitteilen und eine polizeiliche Verlustmitteilung vorzulegen. Bei Unterlassung der Mitteilung haftet der Kunde für daraus entstehende Schäden.
3. Der Kunde haftet für schuldhaft verursachte Schäden an der Mietsache, die über normale Abnutzung bei ordnungsgemäßen Gebrauch hinausgehen, ebenso für Abhandenkommen und Diebstahl.
4. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind die Geräte vom Kunden fachgerecht auf eigene Kosten auszubauen und innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung frachtfrei an den Firmensitz von ST zu übersenden.
5. Ist der Kunde Unternehmer gilt darüber hinaus: Der Kunde ist verpflichtet, die überlassene Mietsache nach Lieferung unverzüglich auf Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Sofern das Produkt mit einer Ortungsplattform (Web) geliefert wird, in dem die Ortung im Kartenmaterial dargestellt wird, ist der Kunde verpflichtet, dies auch zu nutzen, insbesondere, um damit die Funktionstauglichkeit im selbst Blick zu haben. Dies gilt nicht nur bei Gerätemiete, sondern auch bei Gerätekauf. Etwaige Fehler sind innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Erhalt zu rügen. Nach Ablauf der Frist gelten die Mietsachen als dem Kunden in ordnungsgemäßem und funktionstauglichem Zustand geliefert.
§ 11. Haftung
1. ST haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Schäden, die von ST durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Nichteinhaltung die Erreichung des Vertrags zwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung von ST auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen ST bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände und angesichts des Charakters der vertraglichen Vereinbarungen typischerweise rechnen musste.
3. Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und deren Wiederherstellung haftet ST nur dann, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –Beschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von ST sowie zu Gunsten sonstiger Dritter, deren sich ST zur Vertragserfüllung bedient.
5. Fälle gesetzlich zwingender Haftung (z.B. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz von ST.
2. Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, Haßfurt.
3. Dies gilt auch, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründet oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 13. Aufrechnungsklausel
Ist der Kunde Unternehmer kann er gegen Forderungen von ST nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu, sofern der Kunde Unternehmer ist.
§ 14. Vertragslaufzeit/Kündigung
Sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart, sind Laufzeitverträge mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Die Kündigung des Vertrages hat in Textform (bspw. E-Mail) zu erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ST insbesondere vor, wenn der Kunde die Dienstleistungen von ST in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt, seine Zahlungen in unberechtigter Weise teilweise oder gänzlich einstellt.
§ 15. Datenschutz
1. ST erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland.
2. ST darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Dienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Bestandsdaten dürfen ferner durch ST verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienstleistungen von ST erforderlich ist. ST behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien, Inkassounternehmen, Factoring- Unternehmen) mit der Einziehung von Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.
3. Besondere Regelungen zum Datenschutz, insbesondere bzgl. der Verarbeitung und Nutzung von Geopositions- und Ortungsdaten von Fahrzeugen und anderen Objekten des Kunden gelten ergänzend zu diesen allgemeinen Regelungen. Diese werden dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt.
§ 16. Sonstiges
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. ST ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertrag, insbesondere den Anspruch auf Entrichtung der monatlichen nutzungsunabhängigen Grundgebühr, an Dritte abzutreten.
3. Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung des Namens, der Adresse, der Firma oder der Bankverbindung unverzüglich bekannt zu geben.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne Zustimmung von ST abzutreten.
II. Besondere Nutzungsbedingungen zu ST-Ortungs- und Geopositionsdiensten
Der Kunde erhält von ST die Möglichkeit, die ST-Ortungs- und Geopositionsdienste (im folgenden „ST-Ortungsdienste“ genannt) einschließlich der dazu notwendigen Softwareanwendungen zu nutzen, sofern folgende Nutzungsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ST eingehalten werden:
Die ST-Ortungsdienste stehen dem Kunden über verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Deren Umfang und Verfügbarkeit können variieren und ergeben sich aus dem konkret mit dem Kunden zu vereinbarenden Auftrag. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus diesen besonderen Nutzungsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung von ST.
§ 1. Leistungsgegenstand und wichtige Leistungsdaten der ST-Ortungsdienste
1. Der Kunde erhält einen Zugang zum Onlineportal von ST, mit dem er via Smartphone oder PC Zugang zu seinen erworbenen Ortungsgeräten erhält.
2. Auf einer virtuellen Landkarte sieht er sämtliche gesendeten Positionen seiner mit Ortungsgeräten versehenen Objekte. Dies setzt eine bestehende Datenverbindung zum Mobilfunknetz, sowie in der begrenzten Zeit, in der ein Senden der Ortungsgeräte gewollt ist, eine Lokalisierungsmöglichkeit der Objekte voraus.
3. Die ST-Ortungsdienste bieten weiterhin ein automatisches Monitoring, über das der Kunde die Information erhält, wenn das jeweilige Ortungsgerät eine vom Kunden festzulegende Anzahl von Tagen (Empfehlung drei Tage) nicht gesendet hat.
4. Die ST-Ortungsdienste enthalten auch die Einstellmöglichkeit eines Geofencing-Alarms. Mit dieser geografischen Fahrzeugüberwachung erhält der Kunde die Möglichkeit, über seinen Portalzugang festzustellen, ob und an welcher Stelle sein Fahrzeug einen oder mehrere von ihm definierte Bereiche verlässt oder in diese einfährt. Die Grenzen der Bereiche legt der Kunde fest. Erkennt der Server durch eine Ortungsposition, dass das Fahrzeug einen definierten Bereich verlassen hat oder in diesen eingefahren ist, erhält der Kunde die gewünschte Information mit dem nächsten Senden des Ortungsgerätes über den im Benutzerkonto eingestellten Benachrichtigungsweg, und zwar als E-Mail. Hierzu ist erforderlich, dass der Kunde den angegebenen Kommunikationskanal aufrechterhält und über ein entsprechend kompatibles Endgerät mit Internetanbindung verfügt.
5. Die ST-Ortungsdienste können von jeder Person mit Wohnsitz in einem der Länder innerhalb der EU-Länder-Abdeckungen (siehe § 3) genutzt werden.
6. Die ST-Ortungsdienste werden über eine im Ortungsgerät verbaute SIM-Karte erbracht. Für die Mobilfunkdienste, die über externe Telekommunikationsanbieter und dessen Roaming-Partnern im Ausland erbracht werden, gilt derzeit eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder sonstige Bedingungen können nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass in bestimmten, insbesondere ländlichen Regionen, eine Mobilfunknetzabdeckung auch gar nicht gewährleistet sein kann, was die Übertragung der Geoposition des Objekts, das sich an einem solchen Ort befindet, ausschließt. § 2 bleibt unberührt.
§ 2. Mögliche Leistungshindernisse
1. Die Erbringung und die Nutzung der ST-Ortungsdienste können mit Rücksicht auf den aktuellen Stand der Technik Einschränkungen und Ungenauigkeiten unterliegen, die außerhalb des Einflussbereichs von ST liegen. Dies betrifft insbesondere die Verfügbarkeit der vom Mobilfunkanbieter erbrachten Mobilfunk-Datenverbindung, des Mobilfunknetzes, der Positionsbestimmung durch ein globales Navigationssatellitensystem und des Internetzugangs. So sind die Dienste räumlich auf dem Empfang- und Sendebereich der vom jeweiligen Mobilfunkanbieter betriebenen Funkstationen beschränkt. Die Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes kann im Einzelfall dazu führen, dass die ST-Ortungsdienste nicht zur Verfügung stehen, da der notwendige Datentransfer nicht stattfinden kann. Auch können die ST-Ortungsdienste durch atmosphärische Bedingungen und topographische Gegebenheiten oder durch Hindernisse (z. B. Brücken, Tunnel, Gebäude) beeinträchtigt werden. Dasselbe gilt für die Positionsbestimmung basierend auf dem globalen Navigationssatellitensystem. Auch die Nutzung des Internets kann durch zusätzliche Beeinträchtigung (z. B. Netzüberlastung) eingeschränkt sein. Zudem können sich kurzfristige Kapazitätsengpässe aus Belastungsspitzen der Dienste, der Mobilfunk- und Festnetze sowie des Internets ergeben.
2. Störungen können sich weiter aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streik, Aussperrung und behördlichen Anordnungen ergeben, sowie aufgrund technischer und sonstiger Maßnahmen (z. B. Reparatur, Wartung, Software-Updates, Erweiterungen), die an den Anlagen von ST oder von vor- und nachgeschalteten Dienstleistern, Content-Providern und Netzbetreibern, die für eine ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Dienste erforderlich sind, entstehen.
§ 3. Gebietsbeschränkung
Die ST-Ortungsdienste sind nur in bestimmten Ländern der europäischen Union verfügbar und werden auch nur in diesen Ländern von ST angeboten (EU-Länderabdeckung). Die EU-Länderabdeckung wird dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
§ 4. Nutzungsvoraussetzungen
1. Der Kunde hat allgemein die gerätespezifischen Umgebungsbedingungen sicherzustellen und die jeweiligen Komponenten, die für die ST-Ortungsdienste notwendig sind, entsprechend den Installationsrichtlinien der Hersteller für die jeweiligen Komponenten bereitzustellen. ST setzt voraus, dass alle vom Kunden übergebenen Informationen vollständig und korrekt sind; andernfalls werden die entsprechenden Mehrleistungen gemäß Einzelauftrag behandelt. Sofern Dienstleistungen standardmäßig mit Hilfe von Fernwartung erbracht werden, stellt der Kunde die nötigen Kommunikationsvoraussetzungen (Telefon und Internet) zur Verfügung.
2. Nutzungsvoraussetzung für die Verwendung der ST-Ortungsdienste ist, dass in dem Objekt ein Ortungsgerät installiert ist und eine Mobilfunkdatenverbindungen zwischen dem Objekt und der IT-Infrastruktur von ST sowie dem kompatiblen Endgerät des Kunden besteht.
§ 5. Deaktivierung von ST-Ortungsdiensten
Sollte der Kunde auf eigenen speziellen Wunsch die ST-Ortungsdienste über seinen Portalzugang aktivieren und deaktivieren können, oder lässt er dies von einem unserer Administratoren ausführen, wird er darauf hingewiesen, dass bei Deaktivierung der ST-Ortungsdienste keine Möglichkeit besteht, das Objekt insbesondere nach dessen Entwendung mithilfe der ST-Ortungsdienste und der im Objekt installierten Hardware zu lokalisieren.
§ 6. Mitnutzerberechtigungen
Der Kunde kann optional, auf eigenen Wunsch, über seinen Portalzugang Mitnutzern eigene Berechtigungen zuweisen. Den Mitnutzern stehen dann die ST-Ortungsdienste in gleicher Weise zur Verfügung wie dem Kunden. Mitnutzer können eigene Bereiche definieren und erhalten eine eigene Nachricht über den im Portalzugang des Kunden eingestellten Benachrichtigungsweg. Mitnutzer können die ST-Ortungsdienste jedoch nicht selbst aktivieren und deaktivieren.
§ 7. Überlassung und Nutzung SIM-Karte
1. Der Kunde erhält eine codierte SIM-Karte, die im Eigentum des Herstellers oder seines Providers verbleibt.
2. Der Kunde darf die SIM-Karte nur für die ordnungsgemäße Nutzung der vereinbarten Mobilfunkdienstleistungen verwenden. Alle für die Nutzung des Mobilfunknetzes zur Verfügung gestellten Dienste sind einzuhalten, insbesondere darf die SIM Karte nur in demselben Gerät betrieben werden, in dem sie geliefert wurde.
3. Die dem Kunden überlassene SIM-Karte ist immer im Gerät eingebaut. Die PIN und PUK wird dem Kunden nicht mitgeteilt.
4. Die der SIM-Karte zugeordnete Rufnummer wird von ST festgelegt. ST behält sich Änderungen von Rufnummern aus angemessenen technischen oder betrieblichen Gründen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor.
§ 8. Besonderer Datenschutz für Ortungs- und Geopositionsdaten / Einwilligung des Kunden in Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
1. Der Kunde willigt darin ein, dass ST personenbezogene Daten des Kunden, konkret die Geopositionen des Objekts, im Falle eines Fahrzeugs auch dessen Kennzeichen und Fahrgestellnummer, als auch den Einbauort des Ortungsgerätes im Objekt, im folgenden Umfang und zu folgenden Zwecken erheben, verarbeiten und nutzen darf. Die Geopositionen des Objekts werden an ST übertragen und zum Zweck der Anzeige über den Portalzugang des Kunden und der von ihm berechtigten Mitnutzer gespeichert. Hierbei werden in regelmäßigen Abständen sämtliche Positionen des Objekts des Kunden gespeichert und angezeigt. Zu Zwecken der möglichen Auffindung des Objekts im Falle seiner Entwendung können Bewegungsprofile des Objekts durch ST erstellt und gespeichert werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn, ST wird aufgrund einer richterlichen oder behördlichen Anordnung hierzu verpflichtet. Diese Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft frei widerruflich. Der Widerruf der Einwilligung führt dazu, dass ST-Ortungsdienste eingestellt werden; die Einwilligung ist eine wesentliche Voraussetzung für die effektive Erbringung der ST-Ortungsdienste.
2. Sofern das mit dem Ortungsgerät versehene Objekt ein Fahrzeug ist und der Kunde das Fahrzeug einem anderen Fahrer zur Nutzung zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, den anderen Fahrer vor Fahrtantritt über die ST-Ortungsdienste und die damit verbundene Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren und dessen Einwilligung dazu einzuholen, sowie auf die Möglichkeit der Deaktivierung der ST-Ortungsdienste (siehe § 5) hinzuweisen.
3. Die Erhebung und Speicherung der Geoposition des Objekts durch ST erfolgt in regelmäßigen Abständen, sofern das Ortungsgerät eine Mobilfunkverbindung zum Mobilfunknetz aufbauen kann. Über einen bestimmten voreingestellten Zeitraum werden sämtliche Geopositionen gespeichert. Mit Deaktivierung der ST-Ortungsdienste oder Kündigung durch den Kunden oder ST werden sämtliche gespeicherten Geopositionsdaten gelöscht.
4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass über die Nutzung der ST-Ortungsdienste, insbesondere bei Vergabe von Mitnutzerberechtigungen, für sämtliche berechtigten Nutzer Rückschlüsse auf den Nutzer des Objekts durch den Kunden oder diejenigen Personen möglich sind, die mit dem jeweiligen Fahrzeug fahren oder gefahren sind.
III. Besondere Bedingungen zu RSC-Recovery Service
§ 1. Leistungsgegenstand
1. ST stellt dem Kunden nach Entwendung seines Fahrzeugs oder anderer Objekte die im Einzelauftrag genannten Dienstleistungen zur Wiederfindung und Rückführung des Fahrzeugs (im folgenden „ST-Recovery-Service“ genannt) zur Verfügung.
2. ST übernimmt im Rahmen des ST-Recovery-Services die Verfolgung, Sicherstellung bzw. Sicherstellung durch die Polizei, Freigabeverhandlungen mit der Polizei und die Rückführung des Objekts zum Tatort der Entwendung. Die Bergung des Fahrzeugs sowie die Durchführung von Gerichtsverfahren, z.B. in Bezug auf die Freigabe des Objekts, gehören nicht zum Leistungsgegenstand.
3. Für die Leistungserbringung ist es ST gestattet, Subauftragnehmer einzusetzen.
§ 2. Nutzungsvoraussetzungen
1. Der ST-Recovery-Service wird nur in den Ländern erbracht, die in der Länderabdeckung, abrufbar über den Portalzugang des Kunden unter FAQ, aufgeführt sind.
2. Sofern der Kunde den Standort seines Fahrzeugs bei Entwendung nicht kennt, und ST eine erste Ortung in einem der Länder der EU-Länderabdeckung erhält, kann der ST-Recovery-Dienst erbracht werden. Befindet sich das Fahrzeug außerhalb der EU-Länderabdeckung, entstehen keine vertraglichen Verpflichtungen von ST.
3. In Krisen- und Kriegsgebieten wird ST nicht tätig, auch wenn diese unter die EU-Länderabdeckung fallen.
4. Voraussetzung für ein Tätigwerden von ST im Rahmen des ST-Recovery-Services, ist stets eine Strafanzeige wegen Diebstahls oder Unterschlagung durch den Kunden.
§ 3. Vergütung/Kündigung/Geltung AGB
1. Die im Auftrag genannten Leistungen des ST-Recovery Services werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz von ST berechnet. Etwas anderes gilt dann, wenn der Kunde das ALL-IN-Paket abgeschlossen hat.
2. Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeit des ST-Recovery-Services ergeben sich aus dem Einzelauftrag mit dem Kunden.
3. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ST.
IV. Allgemeine Kundeninformationen
§ 1. Identität des Anbieters
Andreas Konrad
SHERLOG Telematik
Wintergasse 1
97486 Königsberg i. Bay.
Deutschland
Telefon: +49 9525 780 4008
Fax: 09525 723 9998
E-Mail: shop@diebstahlsicherung-fahrzeugortung.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter
http://ec.europa.eu/odr.
§ 2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
§ 3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
1. Vertragssprache ist deutsch.
2. Der vollständige Vertragstext wird von ST nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei ST werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an den Kunden übersandt.
3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhält der Kunde alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche er ausdrucken oder elektronisch sichern kann.
§ 4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
§ 5. Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
3. Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, richtet sich die Fälligkeit nach den Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.)
§ 6. Lieferbedingungen
1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
2. Soweit der Kunde Verbraucher ist, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf seine Gefahr.
§ 7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung für die Waren und Leistungen von ST richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
§ 8. Vertragslaufzeit / Kündigung
Informationen zur Laufzeit des Vertrages sowie den Bedingungen über die Kündigung finden sich in der Regelung "Vertragslaufzeit" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie in der jeweiligen Artikelbeschreibung.